Datenschutz im Schützenverein Albisheim e.V. (DSGVO)
Verpflichtung unserer Mitglieder:
Unsere Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer Anschrift und ihrer Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Der Verein hat nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO eine Rechenschaftspflicht. Danach ist der Verein verantwortlich, den Grundsatz der Datenrichtigkeit einzuhalten. Der Verein muss das nachweisen können. Sollte dem Verein durch Nichteinhalten dieser Verpflichtung ein Schaden entstehen ( Bußgeld u.s.w. ) verweisen wir auf den § 9 der Satzung des Schützenverein Albisheim e.V. gez. der Geschäftsführende Vorstand.
Zuständig für den Datenschutz:
OSM Ronni Frank
Primmtalstr.20
67308 Albisheim
Mail: s-v-a@outlook.de
Zuständig für die Mitgliederverwaltung:
Manfred Diemer
Böllwiese 16
67295 Bolanden
Mail: s-v-a@outlook.de
Link zur Aufsichtsbehörde für Datenschutz
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.