Info und Anmeldung zur Waffensachkunde/Waffenrecht (gemäß § 7 WaffG)
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Termin wird erst festgelegt, wenn sich die erforderliche Anzahl an Teilnehmern angemeldet haben.
Vorgeschriebene Lerneinheiten zum Sachkundelehrgang: 28 Stunden
Bei der Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse über:
* die Handhabung von Schusswaffen,
Kurz, Langwaffen, Einzel, Mehrlader, halbautomatische und mehrschüssige,
* Umgang mit Munition
* Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse
* die wichtigsten Vorschriften über den Umgang mit Waffen und Munition sowie
über Notwehr, Notstand und Nothilfe
nachgewiesen werden.
Die Prüfung besteht aus:
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Der Prüfung über die Schießfertigkeit
(Die Prüfung der Schießfertigkeit umfasst den Nachweis der sicheren Handhabung von Waffe und Munition im Zusammenhang mit der Schussabgabe)
Formulare: